Kleiner Thueringer Wald

Unterschutzstellung des „Kleinen Thüringer Waldes“

Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es Bemühungen, die geologisch und naturschutzfachlich bedeutsame Strukturlandschaft des „Kleinen Thüringer Waldes“, im Gebiet um Suhl, Schmeheim/Dillstädt und Schleusingen, unter Schutz zu stellen.

Der Landkreis Hildburghausen hatte im Jahr 1992 diesbezüglich einen entsprechenden Antrag beim damaligen Thüringer Landesverwaltungsamt, Außenstelle Suhl, gestellt.

Auftrieb erhält das Vorhaben aktuell u.a. auch durch die Ausweisung als Windvorranggebiet und der damit verbundenen theoretischen Möglichkeit, in diesem Gebiet Windräder zu errichten.

Auch wenn die Errichtung von Windkraftanlagen vorerst durch die Änderung des Waldgesetzes, welches solche Vorhaben explizit ausschließt, vom Tisch ist, ist die mögliche Unterschutzstellung des „Kleinen Thüringer Waldes“ weiterhin nicht geklärt.

Verschiedene „Kleine Anfragen“ an die Landesregierung brachten zwar etwas Licht in den aktuellen Sachstand. Das eigentliche Bestreben der Unterschutzstellung brachten sie jedoch nicht voran.

Begründet wurde dies immer wieder mit fehlendem Personal im zuständigen Ministerium einerseits, als auch mit fehlenden Unterlagen in der Angelegenheit andererseits.

Dieser Tage nahm sich nun der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag erneut des Themas an. Auch wenn es zum Sachstand keine grundlegend neuen Erkenntnisse gab, war den dort getätigten Aussagen Eines zu entnehmen:

„Für das Vorhaben der Unterschutzstellung dieses Waldgebietes wäre eine Befassung im Kreistag Hildburghausen vorteilhaft. Ein dort zu fassender Beschluss, dass der Landkreis in der Sache wiederholt aktiv wird, könnte dem geplanten Vorhaben durchaus hilfreich zur Seite stehen.“

Bildquelle: Meiningen Express 2021